Die Freiwillige Feuerwehr Prohn ist eine Stützpunktfeuerwehr, zu deren Ausrückebereich der gesamte Amtsbereich Altenpleen gehört. Wir leisten auch Amtshilfe in den angrenzenden Ämtern und in der Hansestadt Stralsund.
• Der Bewerber muss mit ständigem Wohnsitz in Prohn gemeldet sein oder aber regelmäßig für den
Einsatz - und Ausbildungsdienst zur Verfügung stehen.
• Der Bewerber muss unbescholten sein.
• Die gesundheitliche physische und psychische Tauglichkeit ist Voraussetzung für den Dienst in der
Freiwilligen Feuerwehr.
• Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
• Bei Bewerbern unter 18 Jahren muss das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten
vorliegen.
• Das Aufnahmegesuch ist in schriftlicher Form an den Wehrführer zu richten.
• Der Vorstand der FF ‐ Prohn entscheidet über die vorläufige Aufnahme des Bewerbers und kann
während der Anwärterzeit über einen Ausschluss bzw. die Entlassung aus der FF ‐ Prohn verfügen.
• Der Bewerber erklärt mit seinem Eintritt in die FF ‐ Prohn, dass er die mit seiner Mitgliedschaft
verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen freiwillig übernommen hat und gewillt ist,
alle Tätigkeiten und Aufgaben nach besten Wissen und Kräften zu erfüllen.
• Sofern der Bewerber noch einer anderen freiwilligen Hilfsorganisation angehört, hat der Dienst in
der FF ‐ Prohn Vorrang.
• Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber, an jeder angeordneten dienstlichen Veranstaltung
teilzunehmen.
• Der Eintritt in die FF ‐ Prohn als Anwärter zum Feuerwehrmann erfolgt erst, nachdem der Bewerber
dreimalig an den Ausbildungsdiensten (s. g. Probedienste) teilgenommen hat.
• Nach einjähriger Feuerwehranwärterzeit beschließt die Mitgliederversammlung über die endgültige
Aufnahme des Anwärters als aktives Mitglied der FF ‐ Prohn.
Interesse? Dann melde dich bei uns. (siehe Dienstplan)